Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg

Antisemitismus

Gestern hat im Landtag Brandenburg eine Aktuelle Stunde zum Umgang mit Antisemitismus in Brandenburg stattgefunden. Gleichzeitig wurde die Einrichtung einer bzw. eines Antisemitismusbeauftragten beschlossen.

Für die Landesregierung betonte Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke, dass Rechtsextremismus und Islamismus in Brandenburg keinen Platz haben dürfen. „Es ist unser Auftrag als Gesellschaft, dass sich Jüdinnen und Juden hier bei uns in Brandenburg in unserer Nachbarschaft sicher fühlen können, ihrer Religion nachgehen können, Schulen besuchen können und ihr Leben offen führen können“, so Woidke. Mit der Verabschiedung des Antisemitismusbeauftragtengesetzes gehe man einen wichtigen Schritt vorwärts und schaffe einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin, der oder die direkt beim Brandenburger Parlament den Kampf gegen Antisemitismus und Intoleranz gegenüber jüdischem Leben aufnehmen könne.

Ebenfalls wurde vom Parlament ein Entschließungsantrag zum Schutz jüdischen Lebens in Brandenburg beschlossen. Ihr könnt ihn hier nachlesen:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_8700/8793.pdf?fbclid=IwAR0q9AKUHS6nj3F_Zcya_LNe7SRgltpIg0LzAFX6AYdD5_hmYRZSnrPIojE


Anschrift:

Koordinierungsstelle Gesellschaftlicher Zusammenhalt/Tolerantes Brandenburg
im
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Postfach 60 11 63
14411 Potsdam