Förderung
Die Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg" verfügt jährlich über sog. Lottomittel, mit denen insbesondere lokale Initiativen unterstützt werden.
Es sollen vor allem solche Maßnahmen unterstützt werden, die sich gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten oder der Entstehung dieser Phänomene präventiv begegnen. Dabei sollen die Kommunikation und Mobilisierung der Gesellschaft sowie Unterstützung von lokalen, demokratischen Strukturen und der kommunalen Öffentlichkeit ebenso wie die Entwicklung von Toleranz, Solidarität, demokratischer Integration und Abbau von Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eine Rolle spielen.
Projekte, die zum Ziel haben Eigeninitiative, Zivilcourage, bürgerschaftliches Engagement und Mitbestimmung zu fördern, sind ebenfalls unterstützenswert.
Förderanträge können fortlaufend bei der Koordinierungsstelle eingereicht werden.
Ansprechpartner:
Sebastian Freitag
Tel. 0331/ 866 1166
E-Mail: sebastian.freitag@stk.brandenburg.de
Downloads und weiterführende Links zu Vorschriften und Vordrucken:
- Antragsvordruck
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (GV) (ANBest-G)
- Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Vergütungen für Honorarkräfte (VV Hon MBJS)
- Bundesreisekostengesetz (BRKG) i.V.m. EStG
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg zum Bundsreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV)
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg (VwVfG Bbg)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes