Integrationspreis Brandenburg - Ausschreibung 2008 bis 29.08.2008

Das Land Brandenburg verleiht im Jahr 2008 zum ersten Mal einen Integrationspreis. Mit dem Integrationspreis möchte das Land Brandenburg besondere Leistungen von Brandenburger Personen oder Einrichtungen würdigen, die sich herausragend für die Integration der hier lebenden Zuwanderer eingesetzt haben.

Auch in Brandenburg nimmt die Zahl der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund zu. Viele von ihnen bringen wichtige Ressourcen und Kompetenzen mit. Die Integration der Neu-Brandenburgerinnen und Brandenburger ist nicht immer konfliktfrei. Sowohl die Zugewanderten müssen viele Integrationsleistungen erbringen, aber auch die ansässige Bevölkerung ist gefordert, sich zu verändern und sich zu öffnen, um gelingende Integration zu ermöglichen. Viele Einzelpersonen genauso wie auch Gruppen oder Organisationen setzen sich herausragend für die Integration ein.

Viele Personen, Gruppen und Organisationen engagieren sich für die Integration der hier lebenden Zuwanderinnen und Zuwanderer und für die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft. Dieses Engagement möchte das Land Brandenburg durch die Auslobung des Integrationspreises würdigen und damit ein Zeichen für Vielfalt, Toleranz und Chancengleichheit setzen.

Preisverleihung

Der Integrationspreis wird am 11. Oktober 2008 anlässlich der Abschlussveranstaltung des Brandenburger Festivals „Zukunftslabor - Kulturdialog in Brandenburg" zum  Europäischen Jahr des Interkulturellen Dialogs durch die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, Frau Dagmar Ziegler, verliehen.

Als Preisgelder hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie 5.000,- Euro zur Verfügung gestellt.

Die Auswahljury setzt sich zusammen aus: der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg und Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte, des Ministeriums des Inneren, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landtags Brandenburg, des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg und dem Landkreistag.

Wer kann sich bewerben?

Jede Person oder Einrichtung in Brandenburg kann sich um den Integrationspreis bewerben oder Kandidatinnen oder Kandidaten vorschlagen.

Dies können sein:

  • Ø Einzelpersonen
  • Ø Träger, Organisationen und Verbände
  • Ø Private Initiativen oder Bürgerinitiativen
  • Ø Vereine
  • Ø Gemeinden, Städteund Landkreise
  • Ø Schulen oder Kindergärten
  • Ø Jugendgruppen, Seniorengruppen
  • Ø Unternehmen oder Betriebe, Kammern oder andere Institutionen
  • Ø oder jede und jeder andere.

Die eingereichten Vorschläge können aus allen Bereichen kommen, in denen die Integration von Zugewanderten, der interkulturelle oder der interreligiöse Dialog gefördert und unterstützt werden:

  • Ø Bildung und Wissenschaft
  • Ø Arbeit und Ausbildung
  • Ø Wirtschaft
  • Ø Sport, Jugend- , Familien oder Seniorenarbeit
  • Ø Kunst und Kultur
  • Ø Kommunale oder landesweite Integrationsarbeit
  • Ø oder andere Bereiche.

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Neben allgemeinen Angaben soll der Antrag eine Begründung für den Vorschlag und Kontaktdaten enthalten. Eine ausführliche Beschreibung sollte neben der Darstellung der besonderen Leistung Auskunft geben über:

  • Ø Die Entstehung des Projektes oder der Initiative,
  • Ø Wie der Gedanke der Integration oder des interkulturellen oder interreligiösen Dialogs umgesetzt wird
  • Ø Ob und wenn ja welche anderen Akteure beteiligt sind
  • Ø Ob weiterführende Aktivitäten initiiert wurden oder geplant sind
  • Ø Ob außergewöhnliche Wege beschritten wurden.

Der Bewerbung können Fotos, Videos oder DVD's, Zeitungsartikel oder andere Belege für die besondere Leistung beigelegt werden.

Einsendung der Bewerbungen

Formlose Bewerbungen können bis zum

 - 29. August 2008 -

gerichtet werden an:

Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Heinrich-Mann-Allee 103

14473 Potsdam

Später eingehende oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb2.c.498402.de&_siteid=19

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg

Tel. 0331 - 8665900, Fax 0331 - 8665909

Mail: integrationsbeauftragte@masgf.brandenburg.de

 

       

 


Anschrift:

Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“
in der
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam