Seit 7 Jahren ist Antirassismus Staatsziel in der Staatskanzlei

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„Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“

Um diese Passage hatte der Landtag Brandenburger am 22.11.2013 unsere Landesverfassung ergänzt und dafür den Artikel 7a neu in die Verfassung aufgenommen. Mit der eingeführten Anti-Rassismus-Klausel soll die freiheitliche, offene und demokratische Gesellschaft in der Auseinandersetzung mit fremdenfeindlichem und rassistischem Gedankengut einen verfassungsrechtlichen Rückhalt erhalten.


Der damalige Landtagspräsident Gunther Fritsch erklärte anlässlich der Verabschiedung: „Mit der Änderung der Verfassung greift der Landtag Impulse aus dem Recht der Europäischen Union auf setzt ein deutliches politisches Signal, alle couragiert auftretenden Menschen, Institutionen und Aktionsbündnisse im Kampf gegen rechtsextreme, fremdenfeindliche oder rassistische Handlungen zu unterstützen.“


Wir meinen: Nach wie vor ein starkes Signal für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben und gerade wieder ein ganz aktueller Auftrag an uns alle!


Anschrift:

Koordinierungsstelle Gesellschaftlicher Zusammenhalt/Tolerantes Brandenburg
im
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Postfach 60 11 63
14411 Potsdam