Kirche gegen Neonazis
Pressemitteilung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Kooperationspartner des "Toleranten Brandenburg":
Organisierte Rechtsextreme sind in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz künftig grundsätzlich von Leitungsämtern wie den Gemeindekirchenräten ausgeschlossen.
27. Oktober 2013. Berlin (epd). Organisierte Rechtsextreme sind in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz künftig grundsätzlich von Leitungsämtern wie den Gemeindekirchenräten ausgeschlossen. Mit der Änderung der Kirchenverfassung, die am Samstag in Berlin von der Synode beschlossen wurde, werde Vorsorge für mögliche künftige Probleme getroffen, sagte Bischof Markus Dröge im Anschluss vor Journalisten: «Es ist nicht so, dass wir konkrete Anlässe hätten.»
Ziel der Änderung der Grundordnung sei, «bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, dafür zu sorgen, dass ein Deckel da ist», betonte Dröge. Die juristische Änderung führe jedoch nicht dazu, dass inhaltliche Auseinandersetzungen mit dem Rechtsextremismus vermieden werden könnten, sagte der Bischof: «Beides ist notwendig.»
Mit der Einführung der sogenannten «Extremismus-Klausel» in der Kirchenverfassung sind künftig Gemeindemitglieder von der Leitung der Gemeinden ausgeschlossen, wenn sie Mitglieder oder tätige Unterstützer von Gruppierungen, Organisationen oder Parten sind, «die menschenfeindliche Ziele verfolgen». Mit dem Verlust der sogenannten Befähigung zum Ältestenamt ist ihnen auch der Zugang zu weiteren Leitungsämtern in der Kirche verwehrt.
Über ähnliche Ausschlussklauseln werde derzeit auch im bundesweiten Zusammenschluss der Landeskirchen, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), diskutiert, sagte Dröge. Auch die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland habe bereits eine vergleichbare Regelung eingeführt.
Künftig könnten die Kirchengemeinden nun im Einzelfall prüfen, ob ein Mitglied gegen die neue Regelung der Grundordnung verstoße und deshalb nicht in den Gemeindekirchenrat gewählt werden könne oder ihn verlassen müsse, betonte Synodenpräses Andreas Böer. Dass die Kirchenkreise sich für die Änderung der Grundordnung ausgesprochen hätten, zeige, dass eine «tiefe Angst da ist, dass radikale Kräfte auch in den Gemeinden Fuß fassen könnten». Der Beschluss sei jedoch «kein Aufruf zu einer flächendeckenden Überprüfung der Gemeindekirchenräte».
Die Quelle dieser Information finden Sie hier: http://www.ekbo.de/nachrichten/1085256/