„Bitterer Akt der Selbsttäuschung“ – Platzeck kritisiert Absage an NPD-Verbotsverfahren
„Die Ablehnung eines eigenen Verbotsantrages durch den Bundestag mit seiner schwarz-gelben Stimmenmehrheit ist bitter. Niemand sollte sich der Selbsttäuschung hingeben, dass sich der Kampf gegen Rechtsextremisten und ihre unsägliche Geschichtsverfälschung von selbst erledigt. Das schamlose Agieren der NPD etwa im Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern oder in Sachsen, das immer wieder provokante Auftreten von Neonazis zur Einschüchterung auch bei uns in Brandenburg erfordern unvermindertes Handeln und Einsatzbereitschaft einer engagierten Zivilgesellschaft. Diese aufrechten Demokraten überall im Land können von der Politik erwarten, dass sie das Ihre tut, um den geistigen Erben derer, die Deutschland und Europa in die größte Katastrophe geführt haben, den Boden zu entziehen.
In diesem Bewusstsein komme ich am 7. Mai mit Opfern des Naziterrors zusammen. Zu dem Empfang habe ich in die Staatskanzlei eingeladen. Das gemeinsame Gedenken ist sowohl Teil unserer vielfältigen Erinnerungskultur als auch unseres Einsatzes für die Demokratie. Beides verlangt mehr als schlichtes Schweigen.
Die zahlreichen NS-Gedenkstätten in Brandenburg und ganz Deutschland waren früher Orte des Leidens und grausame Schauplätze der nationalsozialistischen Herrschaft. Sie verpflichten uns, dem Rechtsextremismus in allen seinen Erscheinungsformen entschieden entgegen zu treten. Dazu gehört für mich ein Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht, so wie es die Bundesländer beantragt haben. Neonazis dürfen nicht von Steuergeld profitieren. Es ist sehr bedauerlich, dass sich Bundesregierung und Bundestag diesem Gedankengang nicht anschließen.“
Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 25.04.2013.