Brandenburg erhöht Druck auf "Reichsbürger"-Umtriebe

Brandenburgs Verfassungsschutz ist mit mehreren Informationsveranstaltungen gegen zunehmende Aktivitäten sogenannter „Reichsbürger“ vorgegangen. Bei den drei jeweils eintägigen Treffen in Oranienburg, Potsdam und Frankfurt (Oder) wurden Hintergrundinformationen zum Agieren selbsternannter „Reichsbürger“ und „Reichsregierungen“ vermittelt sowie Hinweise zum konsequenten Umgang gegeben. Daran nahmen rund 220 Mitarbeiter kommunaler Verwaltungen und Polizisten teil. Die Veranstaltungen wurden vom Landkreis Potsdam-Mittelmark, der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg sowie der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) durch fachkundige Referenten unterstützt. In Die Zahl der „Reichsbürger“-Aktivisten in Brandenburg wird auf etwa 100 geschätzt und wächst leicht an.

Einig in kruder Vorstellung von fehlendem Staat

Die Leiterin des Brandenburgischen Verfassungsschutzes, Winfriede Schreiber, verweist darauf, dass „Reichsbürger“ eine „krude Vorstellung eint, die Bundesrepublik Deutschland existiere als Staat nicht. Stattdessen hängen sie der Fiktion eines völkerrechtlich fortbestehenden "Deutschen Reiches" in den Vorkriegsgrenzen nach. Dahinter verbirgt sich zum großen Teil rechtsextremistischer Revisionismus. ‚Reichsbürger’ wollen gezielt den Rechtsstaat in Frage und staatliches Handeln blockieren. Mit breiter Information können dieses Phantasten aber wirkungsvoll ausgebremst werden“, so die Verfassungsschutzchefin.

Laut Schreiber sind nicht alle „Reichsbürger“ im Land Rechtsextremisten. Auch gäbe es Personen, die Auffassungen von „Reichsbürgern“ vertreten, ohne Hintergründe zu kennen.

Mit aggressivem Ton und Fantasiepapieren

Die Methoden von „Reichsbürgern“, „Reichsregierungen“ und anderen „Selbstverwaltern“ sind vielfältig. So flattern auch in Brandenburg Schreiben von ihnen immer häufiger den Mitarbeitern von Kommunalverwaltungen, Bürgermeistern, Schulleitern, Polizeidienststellen, Landtagsabgeordneten und vielen anderen Schreiben auf den Tisch. Darin werden amtliche Bescheide sowie Verwaltungsakte angezweifelt, Bußgeldzahlungen verweigert oder Strafbefehle negiert. Dazu werden Fantasiepapiere wie "Reichsausweise" oder angebliche "Rechtsgutachten" präsentiert. Verwaltungsmitarbeitern wird im aggressiven Ton rechtswidriges Handeln vorgeworfen. Es kommt zu Beschimpfungen und Bedrohungen und auch "Urteile" selbsternannter "Reichsgerichte" wurden schon zugestellt.

Vergehen von „Reichsbürgern“ schnell und konsequent ahnden

Brandenburgs Verfassungsschutz warnt vor einer Unterschätzung derartiger Verwirraktionen, rät jedoch zur Gelassenheit. In jedem Fall sollten die Absender aus dem „Reichsbürger-Lager“ spüren, dass Behörden und Verwaltungen vorbereitet sind. Dazu gehört laut Schreiber beispielsweise, dass es sinnlos ist, mit „Reichsbürgern“ zu diskutieren. Denn sie verfolgten das Ziel, Verwirrung zu stiften, um staatliche Stellen vom rechtlich gebotenen Handeln abzulenken. Bei Vergehen von „Reichsbürgern“ sollten staatliche Stellen schnell und konsequent handeln. Wenn ein „Reichsbürger“ beispielsweise Manipulationen am Kfz-Kennzeichen vornimmt, sollte der Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unverzüglich untersagt, das Kennzeichen eingezogen und zusätzlich die Einleitung eines Verfahrens geprüft werden. Beleidigungen, Bedrohungen und weitere strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von „Reichsbürgern“ seien am besten unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Dienstlicher Schriftwechsel mit „Reichsbürgern“ sollte auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben. Insbesondere Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, in denen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt wird, sollten schlicht als unbegründet zurückgewiesen werden. „Wenn jemand von ‚Reichsbürgern’ Material mit rechtsextremistischen Inhalten erhält, dann ist es wichtig, dass er dieses Material an uns als Verfassungsschutz weiterleitet“, betont dessen Leiterin.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dieser Pressemitteilung:
http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.286430.de

Pressemitteilung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 12.09.2012.


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