Landeskriminalamt weiter erfolgreich bei Indizierung rechtsextremistischer Musik

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Pressemitteilung Nr. 061/ vom 30.06.2012

Potsdam - Das Landeskriminalamt nutzt das Jugendschutzgesetz weiter erfolgreich im Kampf gegen die Verbreitung rechtsextremistischer Inhalte. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres setzte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf Antrag des LKA insgesamt 25 Tonträger auf die Liste der jugendgefährdenden Medien, wie der Sprecher des Innenministeriums Ingo Decker am Samstag mitteilte. Darunter waren 14 Titel, deren Indizierung in diesem Jahr beantragt wurde. Über weitere 20 Indizierungsanträge, die das LKA im ersten Halbjahr stellte, muss die Bundesprüfstelle noch entscheiden. Die Anträge richten sich gegen Produktionen von Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Unter den jetzt indizierten 25 CDs war nur eine Produktion einer rechtsextremistischen Band aus Brandenburg.

Innenminister Dietmar Woidke betonte: „Rechtsextremistische Musik ist ein wichtiges Bindemittel für die Szene. Sie wird von Rechtsextremisten als Transmissionsriemen für ihre rassistischen und Gewalt verherrlichenden Inhalte genutzt, um auf junge Menschen Einfluss zu gewinnen und diese an die Szene heranzuführen. Dem müssen wir entgegentreten. Die Indizierung rechtsextremistischer Musik leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die brandenburgischen Sicherheitsbehörden werden den hohen Druck auf die rechtsextremistische Szene mit allen zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mitteln konsequent aufrecht erhalten. Wichtig ist aber auch, dass die zivilgesellschaftlichen Kräfte weiter aktiv im ihrem Protest gegen Rechtsextremisten bleiben.“ 

Von den 25 neu indizierten CDs wurden fünf Titel auf Teil A der Liste indizierter Medien gesetzt. Dort aufgeführte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Das umfasst auch das Verbot von Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Die weiteren 20 Titel sind auf Teil B der Liste notiert. Sie sind damit als sowohl jugendgefährdend als auch strafrechtlich relevant eingestuft und unterliegen einem allgemeinen, für alle geltenden Vertreibungsverbot. Das Landeskriminalamt ist seit Jahren die aktivste Polizeibehörde im Bereich der Indizierungsanträge gegen rechtsextremistische und Gewalt verherrlichende Medien.

In Brandenburg existieren nach Feststellungen des Verfassungsschutzes 24 rechtsextremistische Bands, von denen zwei auch überregional aktiv sind. Im Land selbst traten rechtsextremistische Bands im vergangenen Jahr bei 15 kleineren Konzerten auf; drei Konzerte konnten verhindert werden. Regionale Schwerpunkte waren dabei Frankfurt (Oder), Finowfurt (Landkreis Barnim) und Oranienburg (Landkreis Oberhavel). In Oranienburg nutzten die Bands ein von der NPD-Nachwuchsorganisation JN angemietetes Objekt. Dieser Mietvertrag wurde der JN allerdings im Verlaufe des vergangenen Jahres gekündigt. Außerdem traten Brandenburger Rechtsextremisten-Bands bei 22 Konzerten jenseits der Landesgrenzen, überwiegend in Sachsen, auf.


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