Bildungsministerin Münch begrüßt Gerichtsentscheidung zu Hausverbot für NPD-Funktionär

Bildungsministerin Martina Münch begrüßt die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg, die Berufung des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt abzuweisen, der das Hausverbot des Esplanade-Hotels Bad Saarow gegen ihn kippen wollte. „Das Urteil macht Mut, sich gegen rechtsextremistische Gesinnung zur Wehr zu setzen. Die Rechtsprechung zeigt: Zivilcourage lohnt sich“, sagt Bildungsministerin Münch. „Hoteliers müssen Rechtsextremisten nicht bewirten oder ihnen Raum bieten. Sie dürfen ihnen Hausverbot erteilen, weil sich ihre Gesinnung gegen ein demokratisches Miteinander Aller richtet“, so Münch. „Hoteldirektor Baumeister hat aufrichtig gehandelt und Mut bewiesen – solche Menschen braucht es im Land.“

Das Bad Saarower Hotel „Esplanade Resort & Spa“ hatte im November 2009 gegen NPD-Chef Voigt ein Hausverbot ausgesprochen. Esplanade-Direktor Heinz Baumeister hatte als Begründung angeführt, Voigts politische Gesinnung sei mit dem Ziel des Hotels, jedem Gast ein Wohlbefinden zu bieten, nicht vereinbar. Für diese couragierte Haltung erhielt Baumeister vor einem Monat den „Sonderpreis für Zivilcourage und Gemeinsinn“, der von der Tourismus-Marketing Brandenburg erstmals vergeben wurde. Zuvor hatte der Förderkreis „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ Baumeister im November 2010 für seine Zivilcourage geehrt. Bereits seit Mai 2010 ist das Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg“ in engem Kontakt mit dem Hotel-Direktor.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat am Montag die Berufung des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt gegen das Hausverbot abgewiesen und damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni 2010 bestätigt. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, vor dem Bundesgerichtshof ist Berufung möglich.


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